Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – AK Projektbau

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen AK Projektbau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Angebote von AK Projektbau sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. AK Projektbau ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttobetrag angegeben ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen kann eine Abschlagszahlung nach Baufortschritt vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen werden individuell vereinbart. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, schlechte Witterung, Materialmangel oder behördliche Auflagen entstehen, verlängern die Ausführungszeit entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zur Baustelle rechtzeitig zu ermöglichen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Verspätete Mitwirkung kann die Bauzeit verlängern.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen abzunehmen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung beanstandet oder die Leistung in Gebrauch nimmt.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB (§ 634a). Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von AK Projektbau. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.